AUSSCHREIBUNG Förderpreis des Landes Salzburg und des Salzburger Kunstvereins 2024
Einreichfrist: 1. Oktober 2024
Die Salzburger Landesregierung und der Salzburger Kunstverein vergeben im Jahr 2024 erneut den „Förderpreis des Landes Salzburg und des Salzburger Kunstvereins“ in der Höhe von Euro 3.000,- an eine/n der einreichenden Künstler:innen. Inbegriffen ist zudem eine Einzelausstellung im Studio des Salzburger Kunstvereins im folgenden Jahr (Dez./Jän.).
Eine Einreichung für den Förderpreis ist nicht an eine Einreichung zur Ausstellungsteilnahme an der Jahresausstellung 2024/25 gekoppelt. Sie können auch NUR für den Förderpreis einreichen. Eine Mitgliedschaft im Salzburger Kunstverein 2024 ist Voraussetzung für die Einreichung. Der/die Gewinner:in des Förderpreises wird bei der Eröffnung der Jahresausstellung am 13. Dezember 2024 bekanntgegeben.
Einreichunterlagen:
Für Ihre Bewerbung senden Sie bitte folgende digitale Unterlagen an info@salzburger-kunstverein.at:
- ein ausführliches Portfolio (inkl. ausführlichen CVs, Kontaktdaten, ausschließlich digital, nur ein einziges Word- oder PDF-Dokument, größere Dateien via dropbox, wetransfer oder komprimiert). Es gilt ausnahmslos das Einsendedatum des Emails.
Falls Sie sich auch für die Jahresausstellung 2024/25 bewerben, benötigen wir Ihre Bewerbungsunterlagen (Portfolio) nur einmal. Kennzeichnen Sie dazu bitte deutlich, dass Sie sich sowohl für die Jahresausstellung als auch für den Förderpreis bewerben.
Teilnahme-Bedingungen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft beim Salzburger Kunstverein im Jahr 2024. Der Mitgliedsbeitrag muss bis Einreichschluss (1. Oktober 2024) vorliegen, ansonsten kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.
5020 Salzburg
Österreich
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